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AGB
Algemeine MietbegingungenÜbergabeDem Mieter wird ein Mietmountain-, E-Bike in technischeinwandfreiem und sauberen Zustand übergeben. Nach erfolgter Kontrolle wird dies im Mietvertrag protokolliert. Pfand, Kaution und E-Bike- und Mountainbike-Miete Wir vermieten unsere Mountain-/ E-Bikes nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Führerscheins und Entrichtung einer Kaution. Bei Minderjährigen erfolgt eine Vermietung nur mit dem gesetzlichen Vertreter oder einer Aufsichtsperson. Die Kaution von 30 € wird nach Übergabe in bar vor Ort fällig. Die Kautionsrückerstattung erfolgt nach vollständiger Rückgabe des Mietbikes und der Ausrüstung in technisch und optisch einwandfreiem, sowie sauberen Zustand. Bei vorzeitiger, nicht vom Vermieter zu vertretender Rückgabe (z.B. schlechtes Wetter, Krankheit) erfolgt keine Mietpreisrückerstattung. HaftungNach der Unterzeichnung des Mietvertrages ist der Mieter für das Bike verantwortlich.Er haftet für alle Schäden, die nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind. Der Mieter hat das Bike sorgsam, im Rahmen der üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden. Der Mieter haftet insbesondere für alle Schäden, die durch Unfall, mutwillige Beschädigung oder Diebstahl entstanden sind. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Nutzung des Mountainbikes ist Sache des Mieters. Der Vermieter haftet zu keinem Zeitpunkt für Haftpflicht- und Unfallschäden, die der Mieter verursacht oder die er durch die Benutzung des Mietbikes erleidet. Schäden am Fahrrad sind unverzüglich zu melden. Die anfallenden Kosten zur Schadensbehebung sind vom Mieter zu tragen. DiebstahlDer Mieter verpflichtet sich, das Bike immer mit einem Schloß zu sichern.Nachts muss das Bike in einem gesicherten, abschließbaren Raum abgestellt werden. Bei Verlust des Bikes hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des Bikes, sowie einen pauschalen Betrag zum Mietausfall in Höhe von einer Wochenmiete zu ersetzen. Haftpflichtversicherung Den Mietern wird ausdrücklich empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Unsere E-Bikes entsprechen der StVO und werden regelmäßig gewartet. Die Mountainbikes sind für den Straßenverkehr nicht zugelassen und werden nur für Wald- und Feldwege zur Nutzung freigegeben. |